Die Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e. V. kritisiert die Entscheidung der kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinsichtlich der Strafbarkeit des Beischlafs zwischen Geschwistern gemäß § 173 StGB. Nach der am Donnerstag ergangenen Entscheidung soll ein Verstoß dieses Gesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere gegen deren Artikel 8, nicht gegeben sein.