Die AHS e.V. verurteilt entschieden das Vorgehen von Ermittlungsbehörden in Wuppertal Ende Juli, in deren Folge ein 83jähriger Verdächtiger zu Tode kam.
Der Rentner, der sich vielfältig ehrenamtlich engagiert hatte, wurde wegen des Verdachts auf Besitz kinderpornographischer Schriften durchsucht. Die Ermittlungen hätten bis zur Klärung des Sachverhalts in einem Hauptverfahren durch einen Richter unter Wahrung der Unschuldsvermutung durchgeführt werden müssen. Statt dessen wurden die Beschuldigungen gegenüber der Presse wie Tatsachenbehauptungen präsentiert, obwohl gerade bei diesem Delikt die Quote der Verurteilungen nach einem Verdacht auffallend niedrig ist.
Darüber hinaus wurde ein Verdacht auf Kindermorde behauptet, allein weil der Rentner Zeitungsartikel über vermisste Kinder aufbewahrt hatte. Mit dieser Begründung wurde sein Garten mit schwerem Gerät umgegraben und vollständig zerstört. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man einem hoch angesehenen Menschen, der sich u.a. in der Flüchtlingshilfe betätigte, möglichst umfassend schädigen wollte.
Kritische Anmerkungen dazu sind in der Presse – entweder freiwillig oder unter Druck der Behörden – unterblieben.
Im Einklang mit dem geltenden Recht fordert die AHS e.V. den Schutz von Verdächtigen vor Vorverurteilung und die Gewährung eines fairen Verfahrens. Beides war nach dem Vorgehen der Ermittlungsbehörden ausgeschlossen. Möglicherweise wäre es wegen der höchst unprofessionellen Agitation der StA Wuppertal nicht einmal zu einer Hauptverhandlung gekommen.
Eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal informierte wenige Tage später über den Tod des Betroffenen. Fremdverschulden sei ausgeschlossen, hieß es. Diese Feststellung ist an Zynismus kaum noch zu überbieten.